Informationen zu COVID 19 // SARS-CoV-2
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Sie sind in Ihrer täglichen Arbeit extremen Risiken ausgesetzt und meistern die überaus schwierige Situation ganz hervorragend!
Bitte nutzen Sie die Informationen und Praxishilfen auf den Seiten der KVB:
https://www.kvb.de/praxis/qualitaet/hygiene-und-infektionspraevention/infektionsschutz/coronavirus/
und halten Sie weiterhin - soweit möglich - strengste Hygienemasßssnahmen ein.
Verweisen Sie potentielle Patienten zunächst bis auf weiteres an die Infektions-Hotline der KVB: Telefon 116 117.
Sorgen Sie mit dafür, dass die Versorgung unserer Patienten durch die Corona-Epidemie so wenig wie möglich leidet und
informieren Sie sich regelmäßig auf den Seiten der KVB über den aktuellen Stand.
Vielen Dank für Ihren Einsatz - bleiben Sie gesund !
Vorstand
der Allianz Fachärztlicher Berufsverbände
...zum download der PARTNERANGEBOTE FÜR MITGLIEDER
der AFB-Berufsverbände bitte auf den jeweiligen roten Button klicken
Die Allianz fachärztlicher Berufsverbände (AFB) unterstützt die Ablehnung der Verbände aus den Bereichen der Psychotherapie,
der Psychiatrie und der psychosomatischen Medizin hinsichtlich der im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplanten Einführung eines gestuften und
gesteuerten Zuganges für die psychotherapeutische Versorgung vom 23.10.2018.
„Mit den im Kabinettsentwurf formulierten Vorschlägen wird die Versorgung von psychisch kranken Menschen nachhaltig verschlechtert. Anstatt den Zugang zur Psychotherapie
zu verbessern, erschwert die Politik mit dem geplanten Verfahren die Möglichkeiten der Behandlung“.
Diese Ansicht teilen auch die in der AFB zusammengeschlossenen fachärztlichen Berufsverbände. Das zuständige Gesundheitsminis-terium konterkariere damit die Fortschritte
aus der Reform der Psychotherapierichtlinie, die erst im Jahr 2017 komplett überarbeitet worden ist.
Deren Auswirkungen können noch gar nicht abschließend beurteilt werden und müssen, wie im Gesetz geregelt, erst noch evaluiert werden. Durch die bereits erfolgte Reform
wurde mit der Einführung der Sprechstunde die vom Gesetzgeber gewünschte Vorabklärung zur Psychotherapie etabliert. Eine nun nochmals vorgeschaltete Vorabklärung durch einen eingeschränkten
Behand-lerkreis würde nur verzögern, verhindern und schaden. Den Patientinnen und Patienten würde der Direktzugang zur Behandlerin oder zum Behandler verwehrt. Die Hürden für psychisch Erkrankte
durch das TSVG würden zudem eine nicht hinnehmbare Diskriminierung dieser Patientengruppe darstellen.
Wer weiß, welche Zugangsplanungen das Bundesgesundheitsministerium dann zukünftig für die fachärztliche Versorgung in der Schublade hat. Solchen Überlegungen ist bereits
im Vorfeld eine klare Absage zu erteilen.